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   BSG, 10.10.1979 - 3 RK 3/78   

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https://dejure.org/1979,10234
BSG, 10.10.1979 - 3 RK 3/78 (https://dejure.org/1979,10234)
BSG, Entscheidung vom 10.10.1979 - 3 RK 3/78 (https://dejure.org/1979,10234)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 3/78 (https://dejure.org/1979,10234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kieferorthopädische Behandlung - Bewilligung - Ärztlicher Behandlungsplan - Verwaltungsakt unter Bedingung

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 68
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auch der Einwand, für eine Behandlung gelte ausschließlich das Recht, das zu ihrem Beginn gegolten habe, vermag kein anderes Ergebnis zu rechtfertigen; die hierzu für den Fall der Gesetzesänderung entwickelte Rechtsprechung (BSGE 49, 68, 70 = SozR 2200 § 205 Nr. 28 S. 63; vgl. dazu auch BSGE 70, 31, 33ff = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 S. 3ff) ist hier nicht einschlägig.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R

    Vertragszahnarzt - Klage auf Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung -

    Die Entscheidung über die Genehmigung des von der Vertragszahnärztin aufgestellten Heil- und Kostenplans erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28; BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 5).

    Das hatte das BSG auch schon dem für den vorliegenden Fall noch allein maßgebenden Vertragsrecht, insbesondere den Regelungen in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage 12 zum BMV-Z, entnommen (vgl BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28 S 62 f; BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 265; SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 4).

  • LAG Brandenburg, 16.11.2001 - 9 Sa 523/01

    Anspruch auf Zahlung von Beitragszuschüssen zur privaten Krankenversicherung und

    Nach in Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10.10.1979-3 RK 3/78 -BSGE 49, 68, 70 = SozR 2200 § 205 Nr. 28 = USK 79160) und der in der Literatur (Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 10 Rn. 95; Küttner/Schlegel, Personalbuch 2001, Krankenversicherungsbeiträge Rn. 43) einhellig vertretener Ansicht steht jede Mitgliedschaft des anderen Elternteils in einer gesetzlichen Krankenkasse dem Ausschlusstatbestand entgegen.

    Auch die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, hier der BKK-H, ist ausreichend (BSG Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 3/78 -a.a.O. ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2024 - L 14 KR 293/22
    Die Kammer folge der Entscheidung des BSG im Urteil vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 3/78.
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 25/94

    Behandlung; Kieferorthopädische Behandlung; Vertragszahnarzt; Zulassung

    Die ausgesprochene Genehmigung könne nicht widerrufen werden (Bezugnahme auf BSGE 49, 68 = SozR 2200 9 205 Nr. 28).

    Auch der Einwand des Klägers, für eine Behandlung gelte ausschließlich das Recht, das zu ihrem Beginn gegolten habe, vermag kein anderes Ergebnis zu rechtfertigen; die hierzu für den Fall der Gesetzesänderung entwickelte Rechtsprechung (BSGE 49, 68, 70 = SozR 2200 5 205 Nr. 28 S 63; vgl dazu auch BSGE 70, 31, 33ff = SozR 3-2500 @48 Nr. 1 S 3ff) ist hier nicht einschlägig.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 11 KA 19/13
    Die Entscheidung über die Genehmigung des aufgestellten Behandlungsplanes erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 3/78 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 11 KA 18/13

    Nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung kieferorthopädischer Tätigkeiten (Ä 928

    Die Entscheidung über die Genehmigung des aufgestellten Behandlungsplanes erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 3/78 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 11 KA 21/11
    Die Entscheidung über die Genehmigung des aufgestellten Behandlungsplanes erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 3/78 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 4862/09
    Die Entscheidung über die Genehmigung des aufgestellten Heil- und Kostenplans erfolgte durch Verwaltungsakt gegenüber dem Kläger, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28; BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - L 14 KR 293/22

    Kieferorthopädische Behandlung - wesentliche Änderung - Rücknahme - Kostenzusage

    Die Kammer folge der Entscheidung des BSG im Urteil vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 3/78.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 11 KA 16/14

    Vertragszahnärztliche Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 11 KA 113/13

    Vertragszahnärztliche Versorgung

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